A. Dubler: Das Recht im Oberaargau

Titel
Das Recht im Oberaargau. Landvogteien Wangen, Aarwangen und Landshut, Landvogtei Bipp


Autor(en)
Dubler, Anne-Marie
Reihe
Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, Abt. 2, Teil 2, Bd. 10
Erschienen
Basel 2001: Schwabe Verlag
Anzahl Seiten
1078 S.
Preis
ISBN
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Jürg Rettenmund

Die Publikation «Das Recht im Oberaargau» ist der 32. Band über den Kanton Bern, der in der Reihe «Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen» erschienen ist. Nach den Bänden über die Landschaft Emmental (erschienen 1991) und das Schultheissenamt Burgdorf (1995) ist es der dritte aus der Feder von Anne-Marie Dubler.

Mit den ehemaligen Landvogteien Wangen, Aarwangen, Landshut und Bipp umfasst die Edition die heutigen Amtsbezirke Wangen und Aarwangen sowie Teile von Fraubrunnen und Burgdorf. Nicht enthalten sind die Rechtsquellen der ehemaligen Oberaargauer Herrschaften der Stadt Burgdorf. Diese sind bereits im Burgdorfer Band erfasst. Den Hauptharst der editierten Quellen bilden mit 379 Nummern diejenigen aus den Landvogteien Wangen und Aarwangen, die mit der Einleitung zusammen den ersten, gewichtigeren Halbband ausmachen. Im zweiten Halbband folgen die 92 Rechtsquellen der Landvogteien Bipp und Landshut (95 Stücke). Ihnen werden am Schluss die 37 oft landvogteiübergreifenden Quellen zu Handwerk, Gewerbe und Verkehr beigefügt. Dazu zählen Gewerbe- und Handwerksordnungen, Tarife, Reglemente, Instruktionen und Beamteneide zu Zoll und Geleiten, dem Kaufhaus Langenthal und obrigkeitlichen Lagerhäusern.

Wie gewohnt sind diese Quellen durch ein Orts-, Personen- und Sachregister hervorragend erschlossen, wobei das Sachregister zugleich als Glossar dient. Mit dem «Recht im Oberaargau» liegt eine enorme Fülle historischen Schriftguts gedruckt vor. Dieses Material war bisher weitgehend nur in handschriftlicher Form, zerstreut im Staatsarchiv Bern, im Staatsarchiv Luzern (Archiv des ehemaligen Klosters St. Urban) sowie in den Archiven der Einwohner- und Burgergemeinden zu finden. Das Werk von Anne-Marie Dubler dürfte deshalb der Orts- wie der Regionalgeschichtsforschung im Oberaargau neue Impulse verleihen.

Wie das Material ausgewertet und umgesetzt werden kann, macht die Autorin mit der gut 100-seitigen Einleitung im ersten Band gleich selbst vor. In knapper und trotzdem leicht verständlicher Form gibt sie einen Überblick über die Region zur Zeit der Grafen von Kiburg, deren Erbe die Stadt Bern im frühen 15. Jahrhundert angetreten hat. Sie zeigt auf, wie Bern seine Verwaltung aufgebaut und bis zum Ende des Ancien Régimes vereinheitlicht und intensiviert hat, und weist dabei auf die regionalen Besonderheiten hin. In einem Anhang zur Einleitung präzisiert und definiert sie Begriffe, einerseits geografische wie das Landgericht Murgeten, den Oberaargau, die Landgrafschaft Burgund oder die Grafschaft Wangen, anderseits verwaltungstechnische wie Vogt, Landvogt und Amtmann. Tabellen geben Auskunft über Landvogteien und Niedergerichte gemäss dem Regionenbuch von 1783/84, Landschreiber und Hochgerichtsstätten.

Zitierweise:
Jürg Rettenmund: Rezension zu: Dubler, Anne-Marie: Das Recht im Oberaargau. Landvogteien Wangen, Aarwangen und Landshut, Landvogtei Bipp. Basel: Schwabe, 2001 (Die Rechtsquellen des Kantons Bern. 2. Teil: Rechte der Landschaft, Bd. 10) (Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, Abt. 2, Teil 2, Bd. 10). CXIII, 1078 S., ill. Zuerst erschienen in: Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 63, Nr. 4, Bern 2001, S. 75f.

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Zuerst veröffentlicht in

Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 63, Nr. 4, Bern 2001, S. 75f.

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